Marktpreise bei Bundeswehr-Aufträgen durchsetzen: VS-MAKEUP

Viele Lieferanten der Bundeswehr möchten zu Marktpreisen abrechnen, bleiben in der Praxis aber oft auf der Stufe „Selbstkostenpreis“ stehen. Wie Sie den Marktpreistyp belastbar erreichen oder zumindest starke Marktpreisbestandteile nachweisen, bündelt die Merkhilfe VS-MAKEUP.

Wofür steht VS-MAKEUP?

Keine Geheimhaltung, keine Schminke: VS-MAKEUP ist ein kompaktes, praxistaugliches Regelwerk. Es liefert das Raster, um Marktpreise bei Bundeswehr-Aufträgen nachvollziehbar und belastbar zu etablieren.

V – Vergabewettbewerb

Der „Königsweg“, aber unternehmensseitig kaum steuerbar. Kommt im Vergabeverfahren ein vergaberechtlicher Wettbewerb mit mindestens zwei zuschlagsfähigen Angeboten zustande, wird grundsätzlich ein Marktpreis unterstellt.

S – (betriebs-)subjektiver Marktpreis

Fehlt Vergabewettbewerb, bleibt der subjektive Marktpreis. Der Preis, den der Auftragnehmer regelmäßig für eine identische, eindeutig beschriebene Leistung verlangen. Die Anwendung ist an Voraussetzungen geknüpft (Regelmäßigkeit, Vergleichbarkeit, Nachweise siehe E, U und P).

M – Modularisierung

Individualwünsche machen Aufträge schnell zu Unikaten. Standardisieren und modularisieren Sie Ihr Angebot (z. B. Tagessätze bei Dienstleistungen, Maschinen-/Stundensätze in der Fertigung oder Modularisierung des Portfolios). Nur standardisierte Leistungsbausteine sind wiederkehrend abverkaufbar und daher die Basis für Marktpreisfähigkeit.

A – Aktualität

Ihre Preisgestaltung muss aktuell sein. Typisch ist die Jahresscheibe: Umsätze des laufenden Jahres (bzw. eines klar definierten und zur Leistung passenden Zeitfensters) dienen als Referenz. Vergleichsumsatzakte müssen in diesem Zeitfenster realisiert werden.

K – Kontinuität

Setzen Sie konsequent stabile Listenpreise ein. Rabatte sind möglich, sollten aber nach einer verbindlichen, dokumentierten Staffel gewährt werden. Inkonsistenzen untergraben die Marktpreisargumentation.

E – Eindeutigkeit

Leistung und Preis müssen eindeutig und identisch in Angebot und Rechnung sowohl im öffentlichen Auftrag wie auch in den Vergleichsumsätzen ausgewiesen sein (keine Vermischung, keine Sammelpositionen ohne Inhalt). So bleibt der (betriebs-)subjektive Marktpreis prüffest.

U – Umsatzakte

Zum (betriebs-)subjektiven Preis benötigen Sie eine Mehrzahl von Umsätzen – also mindestens zwei weitere, vergleichbare Abschlüsse neben dem Bundeswehrauftrag. Dokumentieren Sie Kunde, Leistungsinhalt, Zeitpunkt, Preis.

P – Preisliste

Führen Sie eine jährlich aktualisierte, externe Preisliste (oder gleichwertige Publikation) und dokumentieren Sie deren Gültigkeit und Verbreitung. Das erhöht Transparenz und Standsicherheit der Nachweise.

Praxisnutzen

Wer die VS-MAKEUP-Anforderungen erfüllt, steigt eine Stufe auf der Preistreppe: vom Selbstkostenpreis zum Marktpreis oder kann zumindest größere Marktpreisanteile im Angebot tragfähig untermauern.

Haben Sie Fragen oder Interesse an fachlicher Unterstützung bei Marktpreisen und Nachweisen?

Wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung des Preistyps oder beim Aufsetzen der erforderlichen Nachweise wünschen, helfen wir Ihnen gern weiter.

Autor

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

Beitrag teilen

Beitrags­empfehlung

Gemeinkosten und strategische Spielräume im Preisrecht. Selten waren diese Themen so relevant wie heute. Am...

Zeitenwende, Maskenbeschaffung, kommunale Gebühren, lange war das Preisrecht nicht mehr so präsent wie heute.  Im...

Gemeinkosten und strategische Spielräume im Preisrecht. Selten waren diese Themen so relevant wie heute. Am...