In diesem Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Grundlagen zusammengefasst: Vom Rechtsrahmen bei öffentlichen Aufträgen über eine verständliche Einführung in das öffentliche Preisrecht bis hin zu seiner zentralen Bedeutung für öffentliche Aufträge. Erfahren Sie kompakt und übersichtlich, was Sie wissen müssen!
Rechtsrahmen bei öffentlichen Aufträgen
Was ist das öffentliche Preisrecht?
Die Hauptaufgabe der VO PR 30/53 besteht in der Klärung des wichtigen Vertragsbestandteils: Welche höchstzulässige Vergütung darf dem Unternehmen zugesprochen werden? Das öffentliche Preisrecht regelt somit die Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen.
Die Preisbildung folgt dabei der sogenannten „Preistreppe“ der VO PR 30/53. Demnach ist im Falle einer marktwirtschaftlich geprägten Preisbildung der Marktpreis des Unternehmens nach § 4 der Verordnung anzusetzen. Bei erheblichen Verzerrungen in der wettbewerblichen Preisbildung kommen die verschiedenen Selbstkostenpreistypen gemäß den §§ 5-8 VO PR 30/53 in Verbindung mit den Kalkulationsvorschriften LSP zum Tragen. Die Preisbildung erfolgt sodann anhand der Selbstkosten des Anbieters zzgl. eines Gewinnzuschlags. Auf diese Weise soll letztlich eine öffentliche Beschaffung zu überhöhten Konditionen vermieden werden. Bauaufträge sind hiervon ausgenommen.
Bedeutung für öffentliche Aufträge
Für öffentliche Auftraggeber hat das Preisrecht eine zentrale Bedeutung. Gerade bei hochkomplexen Beschaffungen, deren Vergabeverfahren nicht zum Eingang mehrerer Angebote geführt hat, oder die im Wege einer freihändigen Vergabe abgewickelt wurden, kann das Preisrecht eine bedeutende Rolle spielen. Der fehlende Konkurrenzdruck des Auftragnehmers birgt dann oftmals die Gefahr, dass dieser außergewöhnlich hohe Preisvorstellungen durchzusetzen versucht. Die VO PR 30/53 kann hier den Auftraggeber vor „Mondpreisen“ schützen. Durch die Einhaltung der preisrechtlichen Vorschriften können Auftraggeber sicherstellen, dass sie faire und marktkonforme Preise zahlen. Mit der Option auf eine Überprüfung der Preise steht der öffentlichen Beschaffung ein sinnvolles Korrektiv bereit.
Gleichzeitig schützt das öffentliche Preisrecht auch den Auftragnehmer, indem ihm die Kalkulationsvorschriften LSP auch auskömmliche Preise garantieren sollen.
Fazit
Das öffentliche Preisrecht ist ein wesentliches Instrument zur Preisstandswahrung in der öffentlichen Beschaffung. Es trägt dazu bei, dass Haushaltsmittel effizient verwendet werden. Für öffentliche Auftraggeber und Bieter gleichermaßen schafft es eine verlässliche Grundlage, um marktübliche Preise bei öffentlichen Aufträgen zu gewährleisten.
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